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Genderunfug bei der BVG - Eine Kundenanfrage

aktualisiert am 8.5.2022

U-Bahn-Zug und BVG-Zentrale in Berlin-Mitte Foto von Michael Kauer auf Pixabay: BVG-Zentrale in Berlin-Mitte

Im hauseigenen Kundenmagazin PLUS fiel es mir zum ersten Mal auf: Auch bei den Berliner Verkehrsbetrieben, der BVG, hatten die Verantwortlichen etwas festgestellt, was seit Adam und Eva keine wirkliche Neuigkeit ist: Menschen, auch Angestellte, Arbeiter und Kunden der BVG, haben unterschiedliche Geschlechter. Sie sind in der Regel weiblich oder männlich. Aber auch diese zweiteilige Ordnung segmentierte das Unternehmen gottgleich in mannigfaltige (Achtung! Das Adjektiv "mannigfaltig" enthält das verfemte Wort "Mann") Geschlechter.

Eventuell hat das etwas mit der seit dem 1. Oktober 2020 im Amt befindlichen Chefin der Berliner Verkehrsbetriebe, Eva Kreienkamp, zu tun. Diese engagierte sich bereits in den 1990er-Jahren bei der Allianz für mehr Diversität und gründete 1995 in dem Unternehmen ein LGBT-Netzwerk. 2006 organisierte Kreienkamp den "1. Internationalen Gender Marketing Kongress". 2019 belegte sie den ersten Platz bei "Germany's Top 100 Out Executives" (noch so eine Unsitte: die Missachtung der deutschen Sprache), einer Rangliste für erfolgreiche Personen im Management, die sich als Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen bezeichnen. Kreienkamp kennt sich also bestens aus mit dem Gendern. Die Managerin lebt mit ihrer Ehefrau und drei Hunden in Berlin-Reinickendorf. Nichts gegen eine gleichgeschlechtliche Ehe, aber 3 (!) Hunde in Berlin sind 3 zuviel.

Im April 2021 versuchte ich, bei Frau Kreienkamp eine Kundenanfrage loszuwerden.

Gesendet: 28. April 2021 um 17:43 Uhr
Betreff: Frau Kreienkamp

Sehr geehrte Frau Kreienkamp,

leider habe ich keine Mail-Adresse von Ihnen gefunden, daher versuche ich es auf diesem Wege.

Ich hätte gerne mal gewusst, wer Ihnen eigentlich das Recht gibt, BVG-Nutzer mit absurden Gendersternchen zu nerven? Wenn Sie schon männliche und weibliche Nutzer unbedingt unterscheiden müssen, dann können Sie ja auch "Nutzer und Nutzerinnen" schreiben. Das ist dann für diejenigen, die es geistig nicht schaffen oder bisher nicht mitgekriegt haben, dass "der Mensch" sowohl männlich als auch weiblich sein kann. Aber vielleicht muss es inzwischen ja auch "die Menschin" heißen.

Sie sollten sich stattdessen mehr um die ureigenen Probleme der BVG kümmern. Ich bin gerne bereit, Ihnen die Leiden eines Nutzers - gerade in Corona-Zeiten - im Detail zu schildern.

Mit freundlichem Gruß

Die Antwort von Frau Geywitz liess erfreulicherweise nicht lange auf sich warten. Andere Politiker und Politikerinnen lassen sich erheblich mehr Zeit oder antworten überhaupt nicht.

Gesendet: 30. April 2021 um 11:10:58 Uhr

Vielen Dank für Ihre an Frau Kreienkamp gerichtete E-Mail vom 28.04.2021. Darin sprechen Sie sich gegen die Gendersternchen aus. Als zuständiger Bereich wurden wir um Beantwortung gebeten.

Uns ist bewusst, dass die Benutzung sogenannter Gendersterne * oder auch Gendergaps _ in amtlichen Schreiben nicht zugelassen ist. Allerdings sind wir weder Amt noch Ministerium.

Gleichzeitig empfiehlt beispielsweise der Verband der German Universities of Technology die Verwendung des Gendersterns. (https://jimdo-storage.global.ssl.fastly.net/file/73e00661-a02f-4f70-af01-7aad333f554d/TU9-HR_Sprache_09-2019.pdf).

Leider müssen wir Ihnen widersprechen, dass wir "männliche und weibliche Kunden" meinen, wenn wir "Kund*innen" schreiben. Die binäre Geschlechterordnung ist nicht mehr zeitgemäß und wir meinten Kund*innen aller Geschlechter.

Wir hoffen, Ihnen Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen

G. Hofmann
Sachbearbeitung

Die schnelle Antwort wollte mir nicht so recht gefallen. Und so schickte ich gleich die nächste Mail auf den Weg nach Potsdam.

Gesendet: 30. April 2021 um 15:42:12 Uhr

Da ich nicht weiß, welches wie auch immer geartete Geschlecht sich hinter G. Hofmann, verbirgt, schreibe ich:

Sehr geehrte*r Sachbearbeiter*in Hofmann,

ich danke Sie für Ihre Belehrung (frei nach Ente Lippens, können Sie googeln) und freue mich, dass die BVG wenigstens in dieser Kernkompetenz *lach* ganz vorne dabei ist. Tja, wenn man/frau sich entscheidet, erst mal in Geschlechter zu spalten, muss man hernach auch alle irgendwie wieder zusammenkriegen. Dann wird auch das Lernen der deutschen Sprache noch viel einfacher ;-)

Sie berufen sich auf irgendeinen obskuren Verein und unterschlagen den "Rat für deutsche Rechtschreibung" und die "Gesellschaft für deutsche Sprache", die vollkommen gegenteiliger Meinung sind. Auch der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. hat nichts für diesen Blödsinn übrig. Wer also hat denn bei der BVG diese Entscheidung getroffen? Die Mehrheit der Mitarbeiter (m/f/d) war es sicher nicht, sondern vermutlich war es - wie üblich - ein Diktat von oben. Was für eine Arroganz!

Übrigens: In allen Umfragen sprechen sich die Deutsch-en und -innen eindeutig gegen diese Gendersprache aus. Egal? Schon mal was von Demokratie gehört? Ist leider von realitätsfernen und abgehobenen Leuten nicht zu erwarten.

Ich schließe mit einem Zitat von William Shakespeare: "Ist dies schon Wahnsinn, so hat es doch Methode."

Gute Nacht, Deutschland!

Achtung-Schild Achtung! Das Gendern reicht der BVG noch nicht. Ruft man die BVG-Website auf, werden alle ausnahmslos geduzt. Touristen werden begrüßt mit "Herzlichen Glückwunsch – du hast es nach Berlin geschafft!" Auch Schwarzfahrern bleibt nichts erspart: "In diesem Fall musst du in den sauren Apfel beißen und die 60 € bezahlen." Selbst Menschen mit körperlichen Einschränkungen werden nicht geschont: "Du hast eine Sehbehinderung oder andere sensorische Einschränkungen und weißt nicht, wie du dich in Bus und Bahn zurechtfinden kannst?" Es stellt sich die Frage, ob die Manager des Unternehmens auch geduzt werden dürfen. Übrigens: Das Duzen einer fremden Person kann eine Beleidigung sein. Auf jeden Fall ist es eine Unhöflichkeit. Das Duzen eines Polizeibeamten kann sogar mit einigen Hundert Euro bestraft werden.

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